Gemäss den neuen Verordnungen (ab 1.1.2018) im Strahlenschutz des BAG. Seit dem 1. Januar 2018 sind regelmässige Fortbildungen im Strahlenschutz für alle Zahnärztinnen, Zahnärzte, DHs, PAs und DAs verpflichtend. Die Strahlenschutzverordnung fordert neben der alle fünf Jahre zu absolvierenden Fortbildung auch verschiedene organisatorische Massnahmen, die es in der Praxis umzusetzen gilt.
Schwerpunkte:
Grundlagen von Radiologie und Strahlenschutz
Neue Entwicklungen in der Radiologie
Organisation der Praxisabläufe
Tipps und Tricks aus dem Praxisalltag
Was muss ich tun? Wie muss ich mich verhalten?
§ Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz
Es gilt einiges zu beachten, um die Anforderungen von Strahlenschutz- und Röntgenverordnung zu erfüllen. Neben diesen formalen Grundlagen kommen aber auch zahnmedizinisch-praktische Fragen nicht zu kurz. Lernen Sie vom Spezialisten und diskutieren Sie miteinander die Möglichkeiten für Ihre Praxis und Ihre Behandlungen.
Gültigkeit gemäss BAG (Bundesamt für Gesundheit)
Dieses Update zur zahnärztlichen Radiologie erfüllt in Inhalt und Umfang die vom Bundesamt für Gesundheit gestellten Anforderungen an die von Zahnärztinnen und Zahnärzten, DHs und Dentalassistentinnen zu erbringende Fortbildung. Mit diesem Kurs erfüllen Sie Ihre obligatorische Fortbildungspflicht. Es handelt sich nicht um eine Ausbildung zum Erwerb zusätzlicher Röntgen-Berechtigungen.
Alle 5 Jahre muss mindestens folgende Fortbildung absolviert werden: