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AGB

AGB für Aussteller an Veranstaltungen der MediAccess AG

1. Anerkennung der Bedingungen

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung (Akzeptieren der AGB) nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

2. Versicherung

Die Versicherung sämtlicher Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen während einer Ausstellung und während des Zu- und Abtransportes gegen Beschädigung und Verlust sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind für alle Aussteller obligatorisch. Für die Versicherung und die Festlegung der angemessenen Höhe der Versicherungssumme ist der Aussteller selber verantwortlich.

3. Handverkauf

Die MediAccess AG erlaubt Handverkäufe an der Ausstellung im üblichen Rahmen. Als Handverkauf gilt der Verkauf und die gleichzeitige Auslieferung von Waren an der Messe selbst.

4. Abnahme der Standfläche

Die MediAccess AG stellt Standfläche zur Verfügung. Über die Platzierung der Standfläche entscheidet die MediAccess AG. Umplatzierungen sind nach Absprache mit der MediAccess AG möglich. Die Standfläche muss in einem guten Zustand zurückgegeben werden. Die MediAccess AG organisiert die Entsorgung von üblichen Abfällen (Kleine Verpackungen, Papier etc.). Grössere Mengen, sperrige Abfälle und Sonderabfälle werden gegen Rechnungsstellung in Containern und Spezialbehältern entsorgt. Abfälle sind getrennt nach Kunststoff, Glas, Papier und Restabfall sortenrein zu entsorgen.

5. Verkaufsverhalten

Aufdringliches Verkaufsverhalten ist untersagt. Platzierung von Standmaterial (Tische, Stühle, Theken, Barhocker, etc.) oder Werbematerial ausserhalb der eigenen Standgrenzen ist nach Absprache mit der MediAccess AG erlaubt. Es wird kollegiales Verhalten erwartet.

6. Haftung/Schadenmeldung

Schäden sind der MediAccess AG unverzüglich zu melden. Die MediAccess AG schliesst für sich und ihre Erfüllungsgehilfen im gesetzlich zulässigen Rahmen jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit und mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, aus. Die MediAccess AG handelt nicht als Aufbewahrerin im Sinne von Artikel 472 OR und übernimmt weder gegenüber den Ausstellern, noch gegenüber den Eigentümern oder Dritten eine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter, Standeinrichtungen und andere fremde Gegenstände. Die MediAccess AG schliesst jegliche Haftungs- oder Regressansprüche bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder amtlicher Beschlagnahmung von Ausstellungsgütern, Standeinrichtungen und anderen fremden Gegenständen aus, sowohl für die Zeit, während der sich die Güter auf dem Ausstellungsgelände befinden, als auch während des Zu- und Abtransportes. Es findet keine Bewachung der Ausstellung statt. Die MediAccess AG schliesst jede Haftung gegenüber Ausstellern und Dritten für Schäden aus, die sich auf Grund von Darbietungen und Präsentationen, durch den Auf- oder Abbau von Ständen und Ausstellungsgütern oder aus dem Standbetrieb heraus ergeben. Die MediAccess AG haftet den Ausstellern gegenüber nicht für deren wirtschaftlichen Erfolg an einer Ausstellung oder für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung ihrer Standfläche ergeben.

7. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen der MediAccess AG sind mit wenigen Ausnahmen der schweizerischen Mehrwertsteuer unterstellt. Auch Leistungen an Aussteller mit Domizil ausserhalb der Schweiz sind mehrwertsteuerpflichtig, weil der Ort der Leistungserbringung (Schweiz) massgebend ist.

Nach der Vertragsbestätigung durch die MediAccess AG erhält der Aussteller eine Akonto-Rechnung für die Kosten der Standfläche sowie für eine Vorauszahlung für zusätzlich zu erbringende Dienstleistungen. Alle Rechnungen sind jeweils innerhalb der festgesetzten Fristen netto und ohne Skonto zur Zahlung fällig. Zahlungen mit Checks werden nicht akzeptiert.

Wird eine Akonto-Rechnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beglichen, behält sich die MediAccess AG vor, den Ausstellervertrag nach schriftlicher Fristansetzung von 8 Tagen mit sofortiger Wirkung aufzulösen und über den betreffenden Standplatz anderweitig zu verfügen. Der säumige Aussteller hat in diesem Fall eine Entschädigung von 75% der Kosten der Standfläche, mindestens aber CHF 2’000.– oder falls die Kosten der Standfläche weniger als CHF 2’000.– betragen, den vollen Betrag zu bezahlen. Die entsprechende Rechnung ist innert 14 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig. Die MediAccess AG muss spätestens bei Beginn des offiziellen Einräumungstermins im Besitze der Zahlung oder eines rechtsgültigen Zahlungsnachweises sein, andernfalls ist die MediAccess AG ermächtigt, dem Aussteller den Zutritt zu den Räumlichkeiten (Ausstellung) zu verweigern bzw. den Stand auf dessen Kosten sofort zu räumen.

Für zusätzlich erbrachte Dienstleistungen wird dem Aussteller nach der Veranstaltung die Schlussrechnung zugestellt, wobei die bereits geleisteten Vorauszahlungen an die effektiven Aufwendungen angerechnet werden. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum netto und ohne Skonto zu bezahlen. Beanstandungen sind der MediAccess AG innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung schriftlich und begründet mitzuteilen, ansonsten gilt die Schlussrechnung als akzeptiert.

8. Absage oder Abbruch

Eine Absage für die Teilnahme an einer Ausstellung durch den Aussteller muss spätestens 4 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen und schriftlich (z.B. E-Mail) mitgeteilt werden, ansonsten bleibt die vereinbarte Gebühr vollumfänglich geschuldet. Die Absage muss durch die MediAccess AG schriftlich rückbestätigt werden, ansonsten sie ungültig ist. Durch eine Absage zusätzlich verursachte Kosten müssen durch den Aussteller vollumfänglich übernommen werden. Die MediAccess AG ist berechtigt eine Veranstaltung vor der Durchführung abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die MediAccess AG nicht zu vertreten hat, oder auf Grund höherer Gewalt abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden, so ist die MediAccess AG von ihren Leistungspflichten entbunden und die Aussteller haben gegenüber der MediAccess AG weder einen Anspruch auf Erfüllung, noch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadenersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

9. Ausschluss

Aussteller, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder Pflichten aus dem Ausstellervertrag verstossen, die den Anordnungen der MediAccess AG nicht Folge leisten, oder deren Verhalten an der Messe zu begründeten Reklamationen seitens der Teilnehmer oder Aussteller Anlass gibt, können durch die MediAccess AG mit sofortiger Wirkung von der Messe ausgeschlossen werden. Im Falle eines Ausschlusses von der Ausstellung ist die MediAccess AG berechtigt, den Stand des Ausstellers sofort zu schliessen und den unverzüglichen Abbau des Standes und die Räumung der Standfläche zu verlangen. Gerät der Aussteller damit in Verzug, ist die MediAccess AG berechtigt, den Abbau des Standes und/oder die Räumung der Standfläche auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen. Der ausgeschlossenen Aussteller haften für die vollen Kosten der Standfläche sowie die angefallenen Nebenkosten. Ein Schadenersatzanspruch des Ausstellers besteht nicht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Bei Streitigkeiten unterwerfen sich die Aussteller der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich. Die MediAccess AG kann ihre Ansprüche gegenüber einem Aussteller wahlweise auch beim Gericht des Ortes geltend machen, an dem dieser seinen Wohnort oder Sitz hat.

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