AGB
- Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, in jedem Fall spätestens 1 Woche vor Kursbeginn, zu bezahlen.
- Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich (Rückbestätigte E-Mail) erfolgen und wird nicht telefonisch entgegen genommen.
- Bei Abmeldungen bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird die Kursgebühr für Halbtagesseminare abzüglich der Umtriebsentschädigung (CHF 80.–) zurückerstattet.
- Bei späterer Abmeldung (auch bei Krankheit, Unfall oder sonstige Verhinderung) oder Nichterscheinen wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet. Die Kursgebühr bleibt geschuldet.
- Für die Wintersportwoche Davos und grössere Veranstaltungen (1-Tagesveranstaltungen, Mehrtagesveranstaltungen, Kongresse, Veranstaltungen im Ausland etc.) gilt eine Abmeldefrist von 10 Wochen, und die Umtriebsentschädigung beträgt CHF 250.-. Diese bleibt innerhalb dieser Frist in jedem Fall geschuldet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet oder bleibt geschuldet.
- Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ohne schriftliche Kursbestätigung wird eine Pauschale von Fr. 100.- („Tageskasse“) zusätzlich zur Kursgebühr verrechnet.
- Die Teilnahme ist persönlich und kann nicht übertragen werden, insbesondere wenn sie mit einem Gutschein oder Rabatt verrechnet wurde.
- Online-Seminare sind während einer Frist von maximal 3 Monaten ab Kaufdatum abrufbar, ausser es gilt eine andere Frist. Die MediAccess AG kann diese Fristen ohne Voranmeldung, Begründung oder Schadensersatz verkürzen. Das Zertifikat wird ausgestellt, nachdem das Online-Seminar in voller Länge besucht wurde. Der Besuch eines Online-Seminars ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Wird das gebuchte Onlineseminar von mehreren Personen gleichzeitig oder hintereinander besucht, ist jede einzelne Teilnahme kostenpflichtig. Die Verwendung von Onlineangeboten durch Gruppen (z.B. Study-Clubs) ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MediAccess AG, strikte untersagt und wird als Copyright-Verletzung juristisch geahndet. Onlineangebote oder einzelne Inhalte dürfen nicht kopiert und weiterverwendet, oder in irgendeiner Art und Weise weiterverwertet werden. Copyright-Verletzungen werden juristisch geahndet und führen zu Schadenersatzpflicht und Strafverfolgung. Die Konventionalstrafe für eine Copyright-Verletzung beträgt pro Fall bis CHF 50’000. Bei Missbrauch wird das Angebot entschädigungslos blockiert. Eine Zuwiderhandlung gegen die AGB führt zu dauerhaftem Ausschluss aus dem Angebot der MediAccess AG.
- Davos Online: Die kostenlose Online-Teilnahme für die Vor-Ort-Anmeldungen gilt nur, falls eine Online-Aufzeichnung stattfindet, und dies so schriftlich vereinbart wurde. Diese ist nur eine freiwillige, nicht im Kurspreis inbegriffene Zusatzleistung durch den Veranstalter, und kann ohne Begründung oder Schadenersatzpflicht annuliert werden.
- Falls eine offline-Veranstaltung online durchgeführt werden kann, und eine erneute Anmeldung erfolgt, bleibt die Kursgebühr geschuldet und es gelten die normalen Stornofristen (siehe unten).
- Preisangaben und Kursprogramm sind ohne Gewähr und können jederzeit angepasst werden.
- Vouchers (Gutscheine) sind Gutschriften, die maximal innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Bezahlung eines Kurses eingelöst werden können. Gutscheine werden nicht als Geldbetrag ausbezahlt, sind nicht verlängerbar und verlieren spätestens 1 Jahr nach Ausstellung ihren Wert.
- Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz durch die Kunden der MediAccess AG. Veranstaltungen und Onlineseminare können jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden. Durch Absage oder Nichtzuverfügungstellung von Lerninhalten (z.B. Onlineseminare etc.) entstandene Erwerbsausfälle und weitere Kosten gehen zu Lasten des Kunden, und werden nicht durch die MediAccess AG ersetzt. Bei Absage einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt (Feuer, Naturkatastrophen, Unfälle, politische Unruhen, Epidemien, Pandemien etc.) oder behördliche Anordnung, werden Kursgebühren nicht zurückerstattet und bleiben geschuldet. Eine Haftung des Veranstalters für Kosten, die aus einer Absage einer Veranstaltung oder einer Nichtzuverfügungstellung von Lerninhalten entstehen, ist ausgeschlossen.
- Für technische oder organisatorische Probleme während Onlineseminaren und daraus resultierende Kosten besteht kein Schadenanspruch gegenüber der MediAccess AG.
- Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Kinder sind an Veranstaltungen nicht zugelassen.
- Haustiere sind an Veranstaltungen nicht zugelassen.
- Der Kursveranstalter hat das Recht den Zutritt zu Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Veranstalter hat ein Wegweisungsrecht. Eine allfällig bezahlte Kursgebühr wird in diesem Falle nicht zurück erstattet.
- Die MediAccess AG übernimmt keine Verantwortung für während den Veranstaltungen erlernte Behandlungsmethoden und schliesst jede Haftung für eventuell eingetretene Behandlungsprobleme, Folgeschäden oder rechtliche Folgen aus. Die Behandler tragen für die Anwendung erlernter Behandlungsmethoden selber die Verantwortung.
- Die MediAccess AG schliesst jede Haftung aus. Insbesondere bei Abend- oder Sportaktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen wird jede Haftung abgelehnt. Jeder Teilnehmer ist selber für die Ausrüstung (Schuhwerk, Kälteschutz, Helm etc.) verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
- Versicherungsschutz: Jeder Teilnehmer ist selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Die MediAccess AG haftet unter keinen Umständen für Schadensfälle, die vor, während oder nach, durch die MediAccess AG organisierten, Veranstaltungen entstanden sind.
- Reisen und Veranstaltungen im Ausland: Reiseveranstalter, Flugzeiten und Fluggesellschaft können ändern. Reisen finden nur bei genügend Teilnehmern statt und können ohne Schadenersatz abgesagt werden. Kosten und Umtriebe, die durch Streiks, politische Unruhen, höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien etc. verursacht werden, werden nicht durch die MediAccess AG übernommen und müssen vom Teilnehmer selber getragen werden. Zusätzlich gelten die AGB des Reisebüros, Hotels und Veranstaltungspartners.
- Die meisten Angebote entsprechen den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK/KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung und der Punktebwertung von BZÄK und DGZMK. Die Onlineangebote erfüllen diese Leitsätze nicht. Die MediAcces AG übernimmt keine Verantwortung dafür, ob die Teilnehmerzertifikate durch nicht-schweizerische Behörden oder Verantwortliche anerkannt werden.
- Teilnehmer und insbesondere Gewinner von Wettbewerben, Tombolas oder sonstigen Gewinnspielen der fortbildungROSENBERG erklären ihr uneingeschränktes Einverständnis, dass ihr Name, Arbeitsort etc., und anlässlich der Preisübergabe erstelltes Bildmaterial, frei verwendet werden darf.
- Als Teilnehmer willigt man durch seine Anmeldung stillschweigend ein, dass Foto- und Filmmaterial, das an Veranstaltungen der MediAccess AG aufgenommen wurde, kostenlos für Publikationen, zB. in Medien, verwendet werden darf, und tritt sämtliche Bildrechte an die MediAccess AG ab.
- Mit Ihrer Anmeldung wird eine Bewilligung (AGB) für eine periodische Kontaktaufnahme per E-mail (Newsletter) erteilt. Diese Bewilligung kann jederzeit widerrufen werden, indem Sie auf dem Newsletter das entsprechende Feld (Unsubscribe) anwählen. Ihre E-Mail Adresse wird somit deaktiviert.
- In sämtlichen Drucksachen, elektronischen Plattformen und Medien wird das generische Maskulinum verwendet, und meint bei Verwendung der männlichen Form ausdrücklich auch die weibliche oder geschlechterneutrale Form.
- Datenschutz: Mit Ihrer Anmeldung sammeln wir Ihre Adressdaten, Ihre bisher besuchten Veranstaltungen, persönliche Daten (Geschlecht, Geburtsdatum, Gesichtsfoto) und E-mail Adressen. Diese Daten werden für die Rechnungsstellung, Briefmailings und eNewsletter und zur Steigerung der Empfangsqualität an Veranstaltungen benutzt. Datenreduzierte Teilnehmerlisten mit Adressangaben werden an Referenten und Aussteller zur Benutzung weitergegeben. Diese Daten werden durch die Firma ENTEX AG verwaltet und gegen Missbrauch geschützt. Weitere Dritte haben keinen Zugriff auf Ihre Daten. Teilnehmer können jederzeit verlangen, dass Ihre Daten gelöscht oder zu Ihnen transferiert werden, indem sie dies schriftlich info@fbrb.ch verlangen.
- Auf das Rechtsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich-Stadt.
- CHE-112.295.268 MWST
AGB für Aussteller an Veranstaltungen der MediAccess AG
1. Anerkennung der Bedingungen
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung (Akzeptieren der AGB) nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
2. Versicherung
Die Versicherung sämtlicher Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen während einer Ausstellung und während des Zu- und Abtransportes gegen Beschädigung und Verlust sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind für alle Aussteller obligatorisch. Für die Versicherung und die Festlegung der angemessenen Höhe der Versicherungssumme ist der Aussteller selber verantwortlich.
3. Handverkauf
Die MediAccess AG erlaubt Handverkäufe an der Ausstellung im üblichen Rahmen. Als Handverkauf gilt der Verkauf und die gleichzeitige Auslieferung von Waren an der Messe selbst.
4. Abnahme der Standfläche
Die MediAccess AG stellt Standfläche zur Verfügung. Über die Platzierung der Standfläche entscheidet die MediAccess AG. Umplatzierungen sind nach Absprache mit der MediAccess AG möglich. Die Standfläche muss in einem guten Zustand zurückgegeben werden. Die MediAccess AG organisiert die Entsorgung von üblichen Abfällen (Kleine Verpackungen, Papier etc.). Grössere Mengen, sperrige Abfälle und Sonderabfälle werden gegen Rechnungsstellung in Containern und Spezialbehältern entsorgt. Abfälle sind getrennt nach Kunststoff, Glas, Papier und Restabfall sortenrein zu entsorgen.
5. Verkaufsverhalten
Aufdringliches Verkaufsverhalten ist untersagt. Platzierung von Standmaterial (Tische, Stühle, Theken, Barhocker, etc.) oder Werbematerial ausserhalb der eigenen Standgrenzen ist nach Absprache mit der MediAccess AG erlaubt. Es wird kollegiales Verhalten erwartet.
6. Haftung/Schadenmeldung
Schäden sind der MediAccess AG unverzüglich zu melden. Die MediAccess AG schliesst für sich und ihre Erfüllungsgehilfen im gesetzlich zulässigen Rahmen jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit und mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, aus. Die MediAccess AG handelt nicht als Aufbewahrerin im Sinne von Artikel 472 OR und übernimmt weder gegenüber den Ausstellern, noch gegenüber den Eigentümern oder Dritten eine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter, Standeinrichtungen und andere fremde Gegenstände. Die MediAccess AG schliesst jegliche Haftungs- oder Regressansprüche bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder amtlicher Beschlagnahmung von Ausstellungsgütern, Standeinrichtungen und anderen fremden Gegenständen aus, sowohl für die Zeit, während der sich die Güter auf dem Ausstellungsgelände befinden, als auch während des Zu- und Abtransportes. Es findet keine Bewachung der Ausstellung statt. Die MediAccess AG schliesst jede Haftung gegenüber Ausstellern und Dritten für Schäden aus, die sich auf Grund von Darbietungen und Präsentationen, durch den Auf- oder Abbau von Ständen und Ausstellungsgütern oder aus dem Standbetrieb heraus ergeben. Die MediAccess AG haftet den Ausstellern gegenüber nicht für deren wirtschaftlichen Erfolg an einer Ausstellung oder für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung ihrer Standfläche ergeben.
7. Zahlungsbedingungen
Die Leistungen der MediAccess AG sind mit wenigen Ausnahmen der schweizerischen Mehrwertsteuer unterstellt. Auch Leistungen an Aussteller mit Domizil ausserhalb der Schweiz sind mehrwertsteuerpflichtig, weil der Ort der Leistungserbringung (Schweiz) massgebend ist.
Nach der Vertragsbestätigung durch die MediAccess AG erhält der Aussteller eine Akonto-Rechnung für die Kosten der Standfläche sowie für eine Vorauszahlung für zusätzlich zu erbringende Dienstleistungen. Alle Rechnungen sind jeweils innerhalb der festgesetzten Fristen netto und ohne Skonto zur Zahlung fällig. Zahlungen mit Checks werden nicht akzeptiert.
Wird eine Akonto-Rechnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beglichen, behält sich die MediAccess AG vor, den Ausstellervertrag nach schriftlicher Fristansetzung von 8 Tagen mit sofortiger Wirkung aufzulösen und über den betreffenden Standplatz anderweitig zu verfügen. Der säumige Aussteller hat in diesem Fall eine Entschädigung von 75% der Kosten der Standfläche, mindestens aber CHF 2’000.– oder falls die Kosten der Standfläche weniger als CHF 2’000.– betragen, den vollen Betrag zu bezahlen. Die entsprechende Rechnung ist innert 14 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig. Die MediAccess AG muss spätestens bei Beginn des offiziellen Einräumungstermins im Besitze der Zahlung oder eines rechtsgültigen Zahlungsnachweises sein, andernfalls ist die MediAccess AG ermächtigt, dem Aussteller den Zutritt zu den Räumlichkeiten (Ausstellung) zu verweigern bzw. den Stand auf dessen Kosten sofort zu räumen.
Für zusätzlich erbrachte Dienstleistungen wird dem Aussteller nach der Veranstaltung die Schlussrechnung zugestellt, wobei die bereits geleisteten Vorauszahlungen an die effektiven Aufwendungen angerechnet werden. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum netto und ohne Skonto zu bezahlen. Beanstandungen sind der MediAccess AG innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung schriftlich und begründet mitzuteilen, ansonsten gilt die Schlussrechnung als akzeptiert.
8. Absage oder Abbruch
Eine Absage für die Teilnahme an einer Ausstellung durch den Aussteller muss spätestens 4 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen und schriftlich (z.B. E-Mail) mitgeteilt werden, ansonsten bleibt die vereinbarte Gebühr vollumfänglich geschuldet. Die Absage muss durch die MediAccess AG schriftlich rückbestätigt werden, ansonsten sie ungültig ist. Durch eine Absage zusätzlich verursachte Kosten müssen durch den Aussteller vollumfänglich übernommen werden. Die MediAccess AG ist berechtigt eine Veranstaltung vor der Durchführung abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die MediAccess AG nicht zu vertreten hat, oder auf Grund höherer Gewalt abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden, so ist die MediAccess AG von ihren Leistungspflichten entbunden und die Aussteller haben gegenüber der MediAccess AG weder einen Anspruch auf Erfüllung, noch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadenersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
9. Ausschluss
Aussteller, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder Pflichten aus dem Ausstellervertrag verstossen, die den Anordnungen der MediAccess AG nicht Folge leisten, oder deren Verhalten an der Messe zu begründeten Reklamationen seitens der Teilnehmer oder Aussteller Anlass gibt, können durch die MediAccess AG mit sofortiger Wirkung von der Messe ausgeschlossen werden. Im Falle eines Ausschlusses von der Ausstellung ist die MediAccess AG berechtigt, den Stand des Ausstellers sofort zu schliessen und den unverzüglichen Abbau des Standes und die Räumung der Standfläche zu verlangen. Gerät der Aussteller damit in Verzug, ist die MediAccess AG berechtigt, den Abbau des Standes und/oder die Räumung der Standfläche auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen. Der ausgeschlossenen Aussteller haften für die vollen Kosten der Standfläche sowie die angefallenen Nebenkosten. Ein Schadenersatzanspruch des Ausstellers besteht nicht.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Bei Streitigkeiten unterwerfen sich die Aussteller der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich. Die MediAccess AG kann ihre Ansprüche gegenüber einem Aussteller wahlweise auch beim Gericht des Ortes geltend machen, an dem dieser seinen Wohnort oder Sitz hat.