Gemäss den Verordnungen (ab 1.1.2018) im Strahlenschutz des BAG 4 Lektionen à 45 Min (wie vom BAG gefordert)
Seit dem 1. Januar 2018 sind regelmässige Fortbildungen im Strahlenschutz für alle Zahnärztinnen, Zahnärzte, PAs, DHs und DAs verpflichtend. Die Strahlenschutzverordnung fordert neben der alle 5 Jahre zu absolvierenden Fortbildung auch verschiedene organisatorische Massnahmen, die es in der Praxis umzusetzen gilt.
Obligatorische Mitarbeiterschulung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Fortbildung des Betriebspersonals zu koordinieren und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren. Im Rahmen der obligatorischen Fortbildung für das gesamte zahnmedizinische Praxispersonal (alle 5 Jahre/4 Lektionen) werden in dieser Fortbildung das revidierte Strahlenschutzgesetz erläutert, die theoretischen Grundlagen des Röntgens aufgefrischt sowie die Fehlervermeidung bei Röntgenaufnahmen mit praktischen Beispielen erarbeitet.
Gültigkeit gemäss BAG Dieses Update zur zahnärztlichen Radiologie erfüllt in Inhalt und Umfang die vom Bundesamt für Gesundheit gestellten Anforderungen an die von ZahnärztInnen, DHs und DAs zu erbringende Fortbildung.